Rechtsprechung
VG Berlin, 14.08.2006 - 9 A 190.06 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen für die vorläufige Aufnahme eines Kindes in die erste Klasse einer Grundschule; Anforderungen an einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung ; Voraussetzungen für die Ermittlung der Aufnahmekapazität einer Grundschule
Kurzfassungen/Presse
- juraforum.de (Kurzinformation)
Erstklässler beschäftigen Verwaltungsgericht
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- OVG Berlin-Brandenburg, 20.09.2005 - 8 S 84.05
Aufnahme eines Kindes in die erste Klasse einer Grundschule auf Grund seiner …
Auszug aus VG Berlin, 14.08.2006 - 9 A 190.06
Rein pauschale Hinweise auf namentlich benannte Kinder, oder der Vortrag, die Kinder seien eng miteinander befreundet, genügen den Anforderungen ebenfalls nicht (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20. September 2005 - OVG 8 S 84.05). - OVG Berlin, 26.11.2004 - 8 S 109.04
Vorzeitige Aufnahme in eine Schule; Antrag auf Aufnahme eines Kindes in die …
Auszug aus VG Berlin, 14.08.2006 - 9 A 190.06
"Gewachsene Bindungen" zu anderen Kindern sind solche Bindungen, die sich über einen längeren Zeitraum entwickelt und zu einer inneren Verbundenheit der Kinder geführt haben (vgl. OVG Berlin, Beschluss vom 26. November 2004 - OVG 8 S 109.04).
- VG Berlin, 31.07.2009 - 9 L 212.09
Gemeinschaftsschule: Schulversuch muss für alle Schulanfänger offen sein
Das Schulgesetz enthält im Übrigen auch keine Rechtsgrundlage für die vorrangige Vergabe von Plätzen an einer Wahlgrundschule an Gruppen von Kindern, die gemeinsam eine vorschulische Einrichtung besucht und deren Erziehungsberechtigte nunmehr den Besuch einer für keines der Kinder zuständigen Grundschule beantragt haben (vgl. z.B. Beschluss der Kammer vom 14. August 2006 - VG 9 A 190.06 -), und eine Ganztagsbetreuung ist bei entsprechendem Bedarf grundsätzlich an der zuständigen Grundschule gewährleistet (vgl. z.B. Beschluss der Kammer vom 16. Juli 2007 - VG 9 A 161.07 -). - VG Berlin, 31.07.2009 - 9 L 332.09
Einstweiliger Rechtsschutz im Schulrecht
Das Schulgesetz enthält im Übrigen auch keine Rechtsgrundlage für die vorrangige Vergabe von Plätzen an einer Wahlgrundschule an Gruppen von Kindern, die gemeinsam eine vorschulische Einrichtung besucht und deren Erziehungsberechtigte nunmehr den Besuch einer für keines der Kinder zuständigen Grundschule beantragt haben (vgl. z.B. Beschluss der Kammer vom 14. August 2006 - VG 9 A 190.06 -), und eine Ganztagsbetreuung ist bei entsprechendem Bedarf grundsätzlich an der zuständigen Grundschule gewährleistet (vgl. z.B. Beschluss der Kammer vom 16. Juli 2007 - VG 9 A 161.07 -).